GOÄ-Tipps
In den GOÄ-Tipps und Abrechnungs-Updates nimmt das PVS forum Stellung zu aktuellen Entwicklungen und zu den Fragen unserer Seminarteilnehmer und Vereinsmitglieder.
Das PVS forum stützt sich hierbei auf die umfassende gebührenrechtliche Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen PVS holding, PVS rhein-ruhr, PVS berlin-brandenburg-hamburg, PVS bayern und PVS pria. Dieses langjährige Abrechnungs-Know-how wird kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Gerne möchten wir unser Wissen mit Ihnen teilen. Haben Sie Fragen zu einer Abrechnungssituation: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Lesen Sie unsere aktuellen Abrechnungsempfehlungen:
Fristverlängerung der COVID-19-Abrechnungsempfehlungen
> Hygienemaßnahmen GOÄ
> Hygienemaßnahmen UV-GOÄ
> Hygienemaßnahmen GOZ
> Telemedizinisch erbrachte Leistungen
> Längere telefonische Beratung
Aktueller GOÄ-Tipp:
> GOÄ-Nr. 4, 34 und 849 – Abrechnung von Gesprächsleistungen
Abrechnungsempfehlungen
Abrechnung der Telemedizin im Rahmen der GOÄ
Der Arztbesuch ohne persönlichen Patientenkontakt
Hygienemaßnahmen GOÄ
Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie
– Stand 18.03.2021 –
Antigentests auf SARS-CoV-2
Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer und unsere Stellungnahme
Hygienemaßnahmen UV-GOÄ
Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie
– Stand 18.03.2021 –
Hygienemaßnahmen GOZ
Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie
– Stand 18.03.2021 –
Hygienemaßnahmen GOP
Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie
(Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Telemedizinisch erbrachte Leistungen
Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie
– Stand 18.03.2021 –
Längere telefonische Beratung
Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie
– Stand 18.03.2021 –
B – Grund- und allgemeine Leistungen
GOÄ 1 – Ergänzung: Abrechnungsmöglichkeiten der Beratung
Persönlich oder telefonisch – nur einmal im Behandlungsfall berechenbar
GOÄ 5: Abrechnung der symptombezogenen Untersuchung
Untersuchungen mit einfachen physikalischen Mitteln
GOÄ 23: Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
Komplexleistung mit einmaliger Berechnung
GOÄ 28: Abrechnung der Krebsfrüherkennung eines Mannes
Nebeneinanderberechnung der Nummern 28 und 29 ist möglich
GOÄ 29: Abrechnung der Gesundheits-Früherkennung
Untersuchungsumfang und zusätzliche Leistungen
GOÄ 33: Strukturierte Schulung einer Einzelperson
Delegation an nichtärztliches Personal möglich?
GOÄ 34: Abrechnung der speziellen Beratungsleistung
Feststellung oder erhebliche Verschlimmerung einer Krankheit
GOÄ 55: Begleitung eines Patienten zur stationären Behandlung
Im Rettungswagen oder eigenem PKW
GOÄ 61: Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz)
Liquidation durch den Assistenten
Berechnungsmöglichkeiten des Zuschlags A
für erbrachte Leistungen außerhalb der Sprechstunde
Berechnungsmöglichkeiten des Zuschlags E
Dringende Anforderung und unverzügliche Ausführung
C – Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
GOÄ 210 – 213: Schienenverbände
Unterscheidungen nach Erst- und Wiederanlage sowie nach Größe
GOÄ 263: Abrechnung der subkutanen Hyposensibilisierungsbehandlung
Erforderlichen Nachbeobachtung ist immer eingeschlossen
GOÄ 297 und 298: Abrechnung mehrerer Abstriche
Wann sind mehrere Abstriche, die im zeitlichen Zusammenhang stehen abrechnungsfähig?
GOÄ 404 und 645: Zuschläge zu Sonografie-Leistungen
Ist die Berechnung in gleicher Sitzung problematisch?
GOÄ 410 – 420: Abrechnung von Sonografie-Leistungen
Leistungsbeschreibung stellt auf Organe ab
GOÄ 422 – 424: Echokardiographien in der GOÄ
Time-Motion-Diagramm, Real-Time-Verfahren oder Doppler-Technik
GOÄ 448 und 449: Zuschläge für die postoperative Betreuung
Ambulante Operations- und Anästhesieleistungen
GOÄ 5733/5377: Zuschlag für computergesteuerte Analyse
Berechnung neben Ultraschall-Leistungen
D – Anästhesieleistungen
GOÄ 446 und 447: Zuschläge zu ambulanten Anästhesieleistungen
Berechnung nicht von operativen Leistungen abhängig
F – Innere Medizin, Kinderheilkunde und Dermatologie
GOÄ 267 und 268: Abrechnung der medikamentösen Infiltrationsbehandlung
Unterscheidung nach einer oder mehrerer Körperregionen
GOÄ 682 und 683: Abrechnung der Gastroskopie
Probeexzision und/oder Probepunktion sind fakultativ eingeschlossen
G – Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
GOÄ 860: Erhebung einer biographischen Anamnese
Bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie
GOÄ 800: Eingehende neurologische Untersuchung
Auch in Kombination mit der Nummer 7 abrechenbar
H – Geburtshilfe und Gynäkologie
A1006: Weiterführende sonografische Fetaldiagnostik nach Nummer
Untersuchung ist kein Bestandteil der GOÄ
L – Chirurgie und Orthopädie
GOÄ 2403 und 2404: Exzision kleiner und grösserer Geschwülste
Keine Unterscheidung nach Gut- oder Bösartigkeit
GOÄ 3306: Abrechnung des chirotherapeutischen Eingriffs
Keine Unterscheidung nach Hals-, Brust-, oder Lendenwirbelsäule