GOÄ 2000 – 2005: Wundversorgungen

Versorgung frischer Wunden

Die Wundversorgungen nach den Gebührenziffern 2000 bis 2005 finden ihren Niederschlag im Kapitel L der GOÄ. Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich ausgedehnt oder tief sein.

Anders als bei der Wundbehandlung nach Ziffer 2006, beziehen sich die Nummern 2000 bis 2005 auf die Versorgung frischer Wunden.

Die GOÄ unterscheidet frische Wunden nach vier Kriterien

  • Größe und Anzahl
  • Verschmutzungsgrad
  • Naht (mit Naht/ohne Naht)
  • Notwendigkeit einer Umschneidung nach Nummern 2002 und 2005

Was ist wann anzusetzen?

Die Ziffern beziehen sich jeweils auf eine Wunde und die Größe wird in „klein“ oder „groß“ unterschieden. Im offiziellen Operationen- und Prozedurenschlüssel werden Größe, Länge und Raum genau definiert. Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ am Kopf und an den Händen sowie bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr. Bei kleinen Wunden ist die Ziffer 2000 berechnungsfähig, mit Naht die Ziffer 2001. Bei großen Wunden  wird die Ziffer 2003 und bei Durchführung mit Naht die Ziffer 2004 berechnet. Bei großen oder stark verunreinigten Wunden ist die Ziffer 2005 anzuwenden.

Nach den einschlägigen Kommentierungen sind Verbände nach Ziffer 200 neben Wundversorgungen nicht zusätzlich berechnungsfähig. Hin und wieder wird in der Abrechnungspraxis die Ziffer 2004 für die „intracutane kosmetische Hautnaht“ im Rahmen von Operationen analog abgerechnet. Dies ist nicht zu empfehlen, da dies sehr häufig zu Beanstandungen seitens der PKV führt. Die Lokalanästhesien 490 ff. sind grundsätzlich bei allen Wundversorgungen gesondert berechnungsfähig.

Wundbehandlung

Bei der Wundbehandlung nach Ziffer 2006 handelt es sich um keine Ziffer der primären Wundversorgung, sondern um eine Leistung für die sekundäre heilende Wunde oder für die Nachsorge. Es sei denn, der Patient kommt direkt mit einer entzündeten oder vereiterten Wunde oder zur Nekrosenabtragung (z. B. Ulcus cruris). Bei ausgedehnten Nekrosen kann statt der Ziffer 2006 die Ziffer 2065 ggf. Zuschlag nach Nr. 442 in Ansatz kommen.

Die Wund- oder Fistelspaltung ist nach Ziffer 2008 neben Ziffer 2006 berechenbar, wenn tatsächlich eine „Wundspaltung“ (scharf) erfolgt ist. Die Fußambulanz zur Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom widmet sich der Vorbeugung und Behandlung des diabetischen Fußsyndroms. Oberstes Ziel ist die Erhaltung eines belastbaren Fußes und somit die Mobilität der Patienten. Ist es einmal zu einem Ulcus gekommen, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung notwendig.

Diabetologen arbeiten sehr eng in Kooperation mit erfahrenen Gefäßchirurgen, plastischen Chirurgen, Angiologen und Podologen zusammen. Neben Beratung und Untersuchungsleitungen finden sich in der Abrechnung sehr häufig die o. g. Leistungsgebühren sowie häufig dopplersonografische Untersuchungen nach den Ziffern 643 und 644.