GOÄ 100 – 102: Leichenschau

Die neuen Nummern ab dem 01.01.2020

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 die 5. Verordnung zur Änderung der GOÄ verabschiedet und damit den Weg für bessere Arzthonorare bei der Leichenschau geebnet. Die GOÄ-Anpassung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Die Leistungen nach den Nummern 100 und 101 sowie der Zuschlag nach Nummer 102 sind jeweils nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.