GOÄ 764: Verödung von Hämorrhoidalknoten

Ausschließlich einmalige Berechnung "je Sitzung"

Werden Hämorrhoidalknoten durch das Einspritzen von Sklerosierungsmitteln verödet, kann diese Leistung mit der Nummer 764 GOÄ berechnet werden.

Gebührenrahmen nutzen

Da die Legende auf eine Behandlung „je Sitzung“ abstellt, kann diese Gebührenposition auch bei einer Vielzahl von Hämorrhoidalknoten nur einmal je Inanspruchnahme der Praxis berechnet werden. Der höhere Aufwand ist über den Gebührenrahmen geltend zu machen. Eine Steigerung ist bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes möglich.

Diagnostische Proktoskopie zusätzlich berechenbar

Wird zur Diagnosestellung vorab eine Proktoskopie nach Nummer 705 GOÄ durchgeführt, kann diese Position eigenständig neben der Nummer 764 GOÄ berechnet werden. Das gleiche gilt für die digitale Untersuchung des Enddarms nach Nummer 11 GOÄ. Sofern jedoch bei bereits bekannter Diagnose die Proktoskopie als Hilfsleistung bei der Sklerosierungsbehandlung erfolgt, ist der zusätzliche Ansatz der Nummer 705 GOÄ gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ nicht möglich (vgl. Deutscher Ärzteverlag, Kommentar zur GOÄ, Online, Nummer 764, Randnr. 2, Update 4.22, Stand Mai 2017).

Es ist empfehlenswert in den eigenen Unterlagen die diagnostische Leistung zu dokumentieren, um bei etwaigen Reklamationen entsprechend argumentieren zu können.