Längere telefonische Beratung

Abrechnungsempfehlung im Rahmen der Corona-Pandemie – zum 30.06.2021 ausgelaufen –

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die GOÄ-Nr. 3 für längere telefonische Beratungen je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig. Zu Beginn war dies höchstens viermal je Sitzung, nur zum 2,3-fachen Satz und für höchstens vier telefonische Beratungen im Monat möglich. Diese Regelung wurde im Beschluss zum 30.09.2020 nicht verlängert und galt nur bis zum 31.07.2020.

Für den Zeitraum vom 17.11.2020 bis 31.12.2020 wurde die mehrfache Abrechnung der GOÄ-Nr. 3 für längere telefonische Beratungen wieder empfohlen. Neu im Vergleich zur Regelung, welche bis zum 31.07.2020 gültig war, war eine Ausweitung auf psychologische Psychotherapeuten und Kinder- bzw. Jugendlichenpsychotherapeuten, da diese Empfehlung nun auch mit der Bundespsychotherpeutenkammer abgestimmt wurde. (Q11)

Voraussetzung für die mehrfache Berechnung der GOÄ-Nr. 3 ist, dass das Aufsuchen des Arztes pandemiebedingt nicht möglich bzw. zumutbar ist, eine Videoübertragung nicht durchgeführt und die Patientenversorgung auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann. Diese Abrechnungsmöglichkeit besteht also ausdrücklich nicht für Videoübertragungen (Q1).  Neu ist seit Januar 2021, dass die betreffende Patientenversorgung dringend erforderlich sein muss. Weiterhin sind im Kalendermonat höchstens vier telefonische Beratungen berechnungsfähig, jedoch ist die Leistung nur noch maximal dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Diese Regelung wurde nach einer Verlängerung bis zum 30.06.2021 jedoch nicht weiter verlängert.

Quellen:
Q1: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2020-05-08_Bekanntmachung_Abrechnungsempfehlungen_final.pdf

>> weitere Abrechnungshinweise im Rahmen der Corona-Pandemie
Hygienemaßnahmen GOÄ (Ärzte)
Hygienemaßnahmen UV-GOÄ (Ärzte)
Telemedizinisch erbrachte Leistungen

Hygienemaßnahmen GOZ (Zahnärzte)

Hygienemaßnahmen GOP (Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)