A618: Berechnung des H2-Atemtests

Keine Leistung der GOÄ

Mit Hilfe eines H2-Atemtests können Unverträglichkeiten wie Laktose-, Fruktose- oder Sorbit-Intoleranzen festgestellt werden. In der GOÄ ist diese Leistung nicht vorhanden.

Verzeichnis der analogen Bewertungen der Bundesärztekammer

Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (ZKA) hat diese Lücke erkannt und den H2-Atemtest in das Verzeichnis der Analogen Bewertungen unter der Nummer A618 mit folgendem Text aufgenommen:

"H2-Atemtest (z. B. Laktosetoleranztest), einschließlich Verabreichung der Testsubstanz, Probeentnahmen und Messungen der H2-Konzentration, einschließlich Kosten"

Obligate Leistungsbestandteile

Obligate Bestandteile der Leistung sind die Verabreichung der Testsubstanz, Probeentnahmen und die Messungen der H2-Konzentration. Die Kosten können nicht zusätzlich als Auslagen nach § 10 GOÄ neben der Gebühr berechnet werden.Gebührenrahmen nutzen

Der H2-Atemtest ist je Test berechenbar. Bei mehreren Messungen innerhalb eines Tests kann die Leistung nur einmal angesetzt werden (vgl. Deutscher Ärzteverlag, Kommentar zur GOÄ, Online-Ausgabe, Nummer A618).

Der höhere Aufwand kann über den Gebührenrahmen geltend gemacht werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der ZKA als Referenz die Nummer 617 GOÄ zugrunde gelegt hat. Diese Position ist Bestandteil des Abschnitts A und unterliegt folgerichtig nach § 5 Absatz 3 GOÄ dem mittleren Gebührenrahmen von 1,0- bis 2,5-fach mit dem Mittelwert 1,8-fach.