GOÄneu: ES GEHT UM MEHR ALS NEUE GEBÜHRENZIFFERN

Die GOÄneu ist kein Update der bisherigen GOÄ – sie ist ein neues Vergütungssystem mit neuer Struktur und neuer Logik. Mit deutlich mehr Leistungsziffern, einer erweiterten Zuschlagslogik und dem weitgehenden Wegfall des bisherigen Faktorensystems verändert sich die Vergütungssystematik grundlegend. Ein einfacher Vergleich einzelner Gebührenziffern ist deshalb nicht möglich.

Die entscheidende Frage lautet nicht: „Welche einzelne Ziffer wird ersetzt?“ Sondern: „Wie verändert sich die Vergütung meiner tatsächlich erbrachten Behandlungsfälle?“ Genau diese Frage ist entscheidend für die Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Auswirkungen verstehen statt Ziffern vergleichen
Genau dabei unterstützen wir Sie. Als erfahrener Abrechnungs- und Beratungspartner analysieren wir die Auswirkungen der GOÄneu anhand praxisnaher Fallbeispiele fachgruppenspezifischer Leistungen und fachübergreifender Grundleistungen. So erhalten Sie einen realistischen Blick auf die möglichen Veränderungen für Ihre Praxis.

Einblicke in die GOÄneu
Unsere Handouts für niedergelassene Praxen zeigen anhand typischer Behandlungsfälle, wie die neue Vergütungssystematik in Ihrer Fachrichtung angewendet wird – inklusive ausgewählter Änderungen bei Zuschlägen, Grundleistungen, Dokumentationsanforderungen und Abrechnungsbestimmungen.

 

Fordern Sie Ihr kostenfreies Handout für niedergelassene Praxen an und erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in die Systematik der GOÄneu – anhand typischer Behandlungsfälle.

 

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Was ändert sich mit der neuen GOÄ?

Die GOÄneu sorgt für eine modernere und differenziertere Abbildung medizinischer Leistungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Abrechnung durch neue Regelungen, Zuschlagslogiken und eine grundlegend veränderte Systematik.

Die zentralen Herausforderungen im Überblick:

1. Leistungsabbildung: Mehr Transparenz, aber auch höhere Komplexität

Mit rund 5.600 statt bisher 2.900 Gebührenziffern wird das medizinische Leistungsgeschehen deutlich detaillierter dargestellt. Moderne Verfahren und Behandlungsformen werden umfassender berücksichtigt. Gleichzeitig steigt die Komplexität bei der Auswahl und Zuordnung der richtigen Leistungen.

2. Zuschlagslogik: Mehr Differenzierung bei der Vergütung

Das bisherige Faktorsteigerungssystem wird weitgehend durch mehr als 1.300 Zuschlagsziffern ersetzt. Die Zuschläge orientieren sich unter anderem an Alter und Gesundheitszustand des Patienten, dem Umfang und der Dauer einer Leistung, der angewandten Technik oder an Kombinationen dieser Merkmale. Dadurch entsteht eine deutlich komplexere Kombinationslogik.

3. Neue Abrechnungslogik: Regeln neu verstehen

Die GOÄneu bringt eine grundlegend überarbeitete Systematik mit sich. Zahlreiche Abrechnungsbestimmungen werden auf Ziffern- und Abschnittsebene neu geregelt. Gleichzeitig entfallen teilweise bisherige Einschränkungen und neue Leistungskombinationen werden möglich. Wer die neue GOÄ sicher anwenden möchte, muss die zugrunde liegende Logik neu verstehen.

4. Höhere Regelungsdichte: Mehr Einflussfaktoren auf das Honorar

Minderungen und Vergütungsanpassungen können künftig von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängen – beispielsweise von der Einrichtung, der Versorgungsform oder der Art der Leistungserbringung. Zudem werden Vergütungsvariablen teilweise leistungs- oder abschnittsbezogen geregelt. Dadurch steigt die Zahl der Faktoren, die bei der korrekten Abrechnung berücksichtigt werden müssen.

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GOÄneu – WIR BEGLEITEN DEN WANDEL

Von der Analyse zur Handlungssicherheit
Die Auswirkungen der GOÄneu sind von Fachgebiet, Leistungsprofil und Praxisstruktur abhängig. Mit praxisnahen Analysen und fundierter Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Veränderungen realistisch einzuschätzen und sicher einzuordnen:

  • Praxisrelevanz
    Was bedeutet die GOÄneu konkret für meine Praxis? Wir analysieren typische Behandlungsfälle und zeigen auf, welche Änderungen für Ihre Fachgruppe und Ihr individuelles Leistungsspektrum tatsächlich relevant sind.
  • Chancen & Risiken
    Auswirkungen frühzeitig erkennen: Wir identifizieren neue Vergütungsmöglichkeiten und machen zugleich auf potenzielle Honorarverluste aufmerksam, damit Sie rechtzeitig reagieren können.
  • Dokumentation & Compliance
    Neue Anforderungen sicher umsetzen: Die GOÄneu stellt höhere Anforderungen an Dokumentation und Leistungsnachweis. Wir unterstützen Sie dabei, die neuen Vorgaben praxisgerecht zu verstehen und umzusetzen.

 

Aus Daten wird Orientierung. Aus Orientierung wird Handlungssicherheit.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichen Datenbasis können wir Auswirkungen nicht nur auf Ziffernebene betrachten, sondern anhand realer Behandlungsfälle bewerten. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die Vorbereitung auf die GOÄneu.

Gemeinsam die Zukunft der Privatabrechnung gestalten

Seit über 100 Jahren steht die PVS holding Ärzten als verlässlicher Partner in der GOÄ-Abrechnung zur Seite. Mit unserer Erfahrung, umfangreichen Datenanalysen und fachgruppenspezifischen Expertise unterstützen wir Sie dabei, die Herausforderungen der GOÄneu sicher zu meistern.

 

FAQ – Häufige Fragen zur GOÄneu

Wann kommt die GOÄneu? Ist ein Vergleich zwischen alter und neuer GOÄ möglich? Welche Auswirkungen hat die neue Vergütungslogik auf mein Fachgebiet? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Inwieweit sich Ihr Honorar verändert, hängt von Ihrem individuellen Leistungsspektrum, Ihrer Fachrichtung und den typischen Behandlungsfällen in Ihrer Praxis ab.

Die GOÄneu ist weder eine reine Honorarerhöhung noch eine generelle Honorarsenkung. Neue Leistungsziffern, Zuschläge und eine veränderte Vergütungslogik führen dazu, dass die Auswirkungen je nach Praxis unterschiedlich ausfallen können.

Deshalb betrachten wir als PVS nicht einzelne Gebührenziffern isoliert. Stattdessen analysieren wir typische Behandlungsfälle Ihrer Praxis und zeigen Ihnen transparent, welche finanziellen Auswirkungen die GOÄneu voraussichtlich auf Ihre Abrechnung haben kann.

 

Ein verbindlicher Einführungstermin für die GOÄneu steht derzeit noch nicht fest. Die neue Gebührenordnung wurde von der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband erarbeitet, die politische Entscheidung und endgültige Umsetzung stehen jedoch noch aus.

Wir verfolgen die Entwicklungen seit Jahren intensiv und informieren unsere Kunden frühzeitig über relevante Änderungen. So bleibt ausreichend Zeit, Prozesse und Abrechnung auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Derzeit planen wir mit einer Einführung zum 01.01.2028, um für unsere Kunden bestmöglich vorbereitet zu sein.

Gut zu wissen: Sobald ein verbindlicher Einführungstermin feststeht, informieren wir unsere Kunden umgehend über die nächsten Schritte und die konkreten Auswirkungen auf die Praxis.

Eine direkte 1:1-Gegenüberstellung zwischen alter GOÄ und GOÄneu ist nicht möglich. Die GOÄneu basiert auf einer grundlegend überarbeiteten Systematik mit deutlich mehr Leistungsziffern und einer erweiterten Zuschlagslogik. Das bisherige Faktorensystem entfällt dahingegen weitestgehend. Daraus folgt eine grundlegende Veränderung der Vergütungssystematik. Deshalb lässt sich die Frage „Welche neue Ziffer entspricht meiner bisherigen GOÄ-Ziffer?“ häufig nicht eindeutig beantworten. Viele Leistungen werden neu strukturiert und differenzierter abgebildet.

Entscheidend ist daher nicht der Vergleich einzelner Gebührenziffern, sondern die Betrachtung ganzer Behandlungsfälle. Die relevante Frage lautet: „Wie verändert sich die Vergütung meiner typischen Leistungen und Behandlungsabläufe?“

Gut zu wissen: Erst die Betrachtung kompletter Behandlungsfälle ermöglicht eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der GOÄneu.

Auch wenn der endgültige Einführungstermin der GOÄneu noch nicht feststeht, können Praxen bereits heute wichtige Vorbereitungen treffen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Veränderungen schafft Transparenz und erleichtert die spätere Umstellung.

Dazu gehört insbesondere:

  • die eigenen Leistungsschwerpunkte zu analysieren,
  • typische Behandlungsfälle zu identifizieren,
  • Dokumentationsprozesse zu überprüfen,
  • Mitarbeitende frühzeitig für die Veränderungen zu sensibilisieren und
  • die Entwicklungen rund um die GOÄneu aktiv zu verfolgen.

Da sich die Auswirkungen der GOÄneu je nach Fachrichtung und Leistungsstruktur unterscheiden können, ist eine individuelle Betrachtung der Praxis besonders wichtig. Dabei unterstützen wir mit aktuellen Informationen, Fachveranstaltungen und praxisnaher Beratung. 

Dank umfangreicher Abrechnungsdaten aus vielen Fachgebieten können wir als PVS praxisnahe Fallanalysen, Benchmarking und mögliche Honorarauswirkungen bewerten. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Auswirkungen der GOÄneu auf Ihre Praxis.

Denn die GOÄneu ist kein einfaches Update der bisherigen GOÄ, sondern ein neues Vergütungssystem mit einer grundlegend veränderten Struktur. Deshalb führt der reine Vergleich einzelner Gebührenziffern häufig nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen. 

Wir analysieren Behandlungsfälle statt Gebührenziffern
Genau hier liegt unsere Stärke: Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir praxisrelevante Behandlungsfälle und zeigen transparent auf, welche Auswirkungen die GOÄneu voraussichtlich auf Ihre Honorare und Ihre Abrechnung haben kann.

 

Welche Leistungen Sie künftig nach der GOÄneu abrechnen können, hängt von Ihrer Fachrichtung, Ihrem Leistungsspektrum und Ihren typischen Behandlungsfällen ab. Eine allgemeingültige Aussage ist deshalb nicht möglich.

Anhand der tatsächlich zur Abrechnung eingereichten Leistungen und Ziffern sowie weiteren abrechnungsrelevanten Informationen beraten wir unsere Kunden und können so die Auswirkungen der GOÄneu auf die jeweilige Praxis bewerten.

Sobald ein verbindlicher Einführungstermin feststeht, bieten wir zudem fachgruppenspezifische und fachgruppenübergreifende Seminare an.

Derzeit gibt es noch keinen verbindlichen Einführungstermin für die GOÄneu. Solange die endgültigen Rahmenbedingungen nicht feststehen, können sich Inhalte und Regelungen noch ändern.

Aus diesem Grund bereiten wir GOÄneu-Seminare bereits vor, werden diese jedoch erst anbieten, wenn ein offizieller Einführungstermin feststeht. So stellen wir sicher, dass Sie aktuelle, verlässliche und praxisrelevante Informationen erhalten.

Aktuell wird der 01.01.2028 als möglicher Starttermin avisiert. Sobald dieser bestätigt ist, werden wir unser Seminarangebot auf die GOÄneu ausrichten. 

Unser Ziel: Sie rechtzeitig und mit belastbaren Informationen auf Grundlage der tatsächlich geltenden Regelungen vorzubereiten.

Auch nach Einführung der GOÄneu unterstützen wir unseren Kunden im Rahmen des Forderungsmanagements weiterhin bei der Patientenkommunikation sowie bei der Korrespondenz mit Versicherungen und Beihilfestellen.

Aktuell ist noch nicht absehbar, wie sich das Reklamations- und Prüfverhalten entwickeln wird. Die GOÄneu stellt nicht nur Arztpraxen, sondern auch Versicherungen und Beihilfestellen vor erhebliche Veränderungen. Daher ist insbesondere in der Anfangsphase mit einem erhöhten Abstimmungsbedarf zu rechnen.

Gut zu wissen: Auch bei diesen Herausforderungen begleiten wir unsere Kunden und unterstützen sie dabei, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Die GOÄneu sieht erweiterte Anforderungen an die Rechnungsstellung vor. Künftig müssen Rechnungen neben den abgerechneten Leistungen unter anderem zusätzliche medizinische und administrative Informationen enthalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Diagnose (ICD-Code oder Klartext),
  • bei operativen Leistungen der OPS-Code oder eine entsprechende Leistungsbeschreibung,
  • der Name des behandelnden Arztes,
  • der Name des Zahlungspflichtigen und der behandelten Person mit Geburtsdatum,
  • gegebenenfalls Hinweise auf eine unvollständige Leistungserbringung,
  • der Zusatz „HV“ bei abweichender Vereinbarung,
  • Wirkstoffname und verbrauchte Menge bei Arzneimitteln,
  • eine genaue Bezeichnung von Auslagen sowie
  • Nachweise über einzelne Auslagen ab 100 Euro.

Die konkreten Auswirkungen auf den Praxisalltag hängen auch davon ab, welche Informationen bereits heute in den Praxis- und Dokumentationsprozessen erfasst werden.

Gut zu wissen: Die PVS unterstützt ihre Kunden dabei, die zukünftigen Anforderungen an Dokumentation und Rechnungsstellung rechtzeitig zu verstehen und umzusetzen.

 

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